Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Cookie-Einstellungen

Förderung und Anträge

Richtlinien zur Beantragung von Zuschüssen

Basis für diese Richtlinien ist die Satzung der Stiftung „Option für die Jugend“ in der jeweils gültigen Fassung.

1. Ziel der Förderung

Zweck der Stiftung ist es, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Möglichkeiten zu eröffnen, eigenverantwortlich das eigene Leben zu entdecken und zu gestalten. Dies geschieht vornehmlich durch die Unterstützung der katholischen Jugend- und Bildungsarbeit im Erzbistum Bamberg. Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Zwecke.

2. Zuwendungsempfänger*innen

Antragsberechtigt sind der BDKJ und seine Jugendverbände sowie Gruppen und Gruppierungen der katholischen Jugend(verbands)arbeit im Erzbistum Bamberg.

3. Umfang der Förderung

Gefördert werden Maßnahmen und Projekte im Bereich der katholischen Jugend(verbands)arbeit, die in herausragender Art und Weise darauf ausgelegt sind, Kinder und Jugendliche ein Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht in Kirche, Staat oder Gesellschaft zu ermöglichen.

Förderungsfähige Kosten:

  • Fahrtkosten
  • Verpflegungs- und Übernachtungskosten
  • Honorare, Referent*innenkosten
  • Notwendige Arbeits- und Hilfsmittel, die in unmittelbarem inhaltlichen Zusammenhang mit der Maßnahme oder dem Projekt stehen

Höhe der Förderung:

  • Es werden in der Regel maximal 60 % der förderfähigen Kosten bezuschusst.
  • Pro Projekt werden in der Regel maximal 500 € gefördert.
  • Pro Zuwendungsempfänger*in kann in der Regel nur eine Aktion pro Jahr bezuschusst werden.
  • Grundsätzlich erfolgt nur eine Defizitbezuschussung.

4. Verfahren

  • Einreichung des Zuschussantrages (Formblatt vgl. Anhang) mit Beschreibung und Kostenaufstellung bis zum 31. März eines Jahres.
  • Auswahl der Anträge durch den Vorstand der Stiftung „Option für die Jugend“.
  • Die Entscheidung über die Auswahl der Anträge wird in der auf den 31. März folgenden BDKJ-Diözesanversammlung bekannt gegeben.
  • Bei geförderten Maßnahmen und Projekten sind spätestens acht Wochen nach Beendigung bzw. nach Förderzusage unaufgefordert beim Vorstand der Stiftung „Jugend ist Zukunft“ folgende Unterlagen für den Verwendungsnachweis abzugeben: Zuschussantrag (Formblatt vgl. Anhang), kurzer Bericht über das Projekt, Kosten- und Ertragsaufstellung und ggf. Resonanz in der Presse.
  • Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt zum 01. Juli eines Jahres bzw. nach Abschluss einer Maßnahme bzw. eines Projektes an die Antragsteller.*innen

5. Allgemeine Bestimmungen

Eine Förderung für Projekte ist in der Regel erst möglich, wenn alle anderen Zuschussmöglichkeiten vollständig ausgeschöpft wurden (Jugendring, Kommune, Jugendamt).

Die Antragsteller*innen erkennen mit der Antragstellung die Förderrichtlinien an und verpflichten sich, mit der Annahme des Zuschusses, Kassenunterlagen dem Vorstand der Stiftung „Option für die Jugend“ auf Verlangen innerhalb von sechs Wochen vorzulegen. Als Aufbewahrungsfrist für die Kassenunterlagen gelten zehn Jahre nach Schluss eines Haushalts- bzw. Rechnungsjahres.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch die Stiftung „Option für die Jugend“ steht niemandem zu und wird auch nicht durch regelmäßige oder wiederholte Leistungen begründet.

Änderungen der Richtlinien bedürfen des einstimmigen Beschlusses des Stiftungskuratoriums der Stiftung „Option für die Jugend. Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft“.