Die Zusammensetzung und die Aufgaben des Wahlausschusses regelt § 24 der Geschäftsordnung des BDKJ-Diözesanverbandes:
(1)
Zur Vorbereitung und Durchführung der jeweils nächsten Wahlen bildet die Diözesanversammlung einen Wahlausschuss. Der Wahlausschuss schreibt die zu besetzenden Wahlämter mindestens zwei Monate vor dem festgesetzten Wahltermin intern aus. Bei Bewerbungen kann der Wahlausschuss eine Vorauswahl treffen.
(2)
Der Wahlausschuss besteht grundsätzlich aus vier Mitgliedern, sofern die Diözesanversammlung nichts anderes beschließt. Die Mitglieder des Wahlausschusses sind bis zum nächsten ordentlichen Wahltermin gewählt. Die Besetzung erfolgt nach Möglichkeit geschlechtsparitätisch.
(3)
Geschäftsführend und beratend begleitet ein Mitglied des Diözesanvorstandes die Arbeit des Wahlausschusses.
des Wahlausschusses seit der BDKJ-Diözesanversammung II/2023:
Seitens des BDKJ-Diözesanvorstandes begleitet Sonja Biller den Wahlausschuss.
mit den zu besetzenden Ämtern für die kommende Diözesanversammlung stehen nach Veröffentlichung hier zum Download bereit.
können formlos per Mail an wahlausschuss@bdkj-bamberg.de gesendet, oder über untenstehendes Formular online abgegeben werden.